top of page

Wenn ein Feuerwerk zum Schadenfall wird

Ein Feuerwerk gehört für viele zu bestimmten Anlässen dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas schiefgeht und jemand verletzt oder Eigentum beschädigt wird? Genau das hat kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem konkreten Fall entschieden und dieser Fall zeigt, worauf es bei der Privathaftpflichtversicherung unter anderem ankommt.


In dem Streitfall hatte eine Person auf einer Weihnachtsfeier im alkoholisierten Zustand Feuerwerkskörper der Klasse F2 in einer Werkstatt abgebrannt. Dabei wurde ein Kollege verletzt und verlangte Schadenersatz. Die Frage war, ob hierfür Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung besteht.


Die Privathaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden ab, die aus den sogenannten „Gefahren des täglichen Lebens“ entstehen. Dazu zählen Risiken, mit denen ein durchschnittlicher Mensch im privaten Alltag typischerweise rechnen muss. Doch der OGH stellte klar: Obwohl auch unvorhergesehene und ungewöhnliche Entwicklungen von Situationen im Alltag vom Versicherungsschutz umfasst sind, gehört nicht jede riskante oder gefährliche Handlung dazu.


Im entschiedenen Fall sah das Gericht das Abbrennen von Klasse F2-Feuerwerkskörpern in geschlossenen Räumen unter Alkoholeinfluss als ein Verhalten mit erheblich höherem Gefährdungspotenzial an als alltägliche Risiken. Solche außergewöhnlichen Gefahren fallen nicht mehr unter den Schutzbereich der Privathaftpflicht. Das bedeutet, die Versicherung muss für entstandene Schadenersatzansprüche in diesem Fall nicht eintreten.


Für dich als Verbraucherin oder Verbraucher heißt das: Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor vielen typischen Alltagsschäden. Sie übernimmt grundsätzlich etwa, wenn beim legalen Abbrennen von Feuerwerkskörpern in erlaubter Umgebung jemand aus Versehen verletzt wird oder Sachen kaputtgehen. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen, wenn zum Beispiel außergewöhnliche, riskante Situationen vorliegen – etwa wenn Vorschriften missachtet werden oder die Umstände besonders gefährlich sind.


Prüfe deshalb beim Abschluss einer Privathaftpflicht immer genau, welche Risiken abgedeckt sind und handle verantwortungsvoll bei der Nutzung von Feuerwerkskörpern. Verantwortungsvolles Verhalten minimiert Risiken und sorgt dafür, dass dein Versicherungsschutz im Ernstfall greift.



Auch bei größter Sorgfalt und umfangreicher Recherche lassen sich vereinzelte Fehler oder Ungenauigkeiten leider nicht immer vollständig ausschließen.


 
 
 

Kommentare


bottom of page