Grüne Karte
Du planst mit deinem KFZ ins Ausland zu fahren? Innerhalb der Europäischen Union reicht rechtlich gesehen das EU-Kennzeichen als Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung, dennoch empfiehlt es sich vor allem bei Kontrollen oder bei einem möglichen Unfall die "Grüne Karte" mitzuhaben. In folgenden Ländern ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine.
In bestimmten außereuropäischen Länder ist eine "Große Grüne Karte" vonnöten, um problemlos in diese Länder, wie zum Beispiel Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und Türkei, zu reisen.